Zahnreinigungs-Flatrate
ab 16,35 € im Monat
(altersabhängig)

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    Ohne Anzahl,- und Summenbegrenzungen
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    Ihre Flatrate

    100% Übernahme Ihrer Zahnreinigungen ohne Anzahl- und Summenbegrenzung.

    Zahnbehandlung

    100% Übernahmen von hochwertigen Kunststoff-Füllungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen und schmerzlindernden Maßnahmen. (Narkosen etc.)

    Zahnersatz

    80-100% Übernahme von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate)

    Taggenau

    Die professionelle Zahnreinigung vom Tag des Abschlusses ist schon mitversichert und wird zu 100 Prozent erstattet.

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    Sofortiger Versicherungsschutz – ohne Wartezeit. Nach 12 Monaten Laufzeit haben Sie ein tägliches Kündigungsrecht.

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    Sie haben Fragen? Rufen Sie gerne an oder senden Sie uns eine WhatsApp oder E-Mail.

    100% für Wurzel- und Parodontosebehandlung
    100% für hochwertige Kunststofffüllungen
    100% für schmerzlindernde Maßnahmen
    100% für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe ohne Grenze
    Kieferorthopädie
    für Kinder bis 2.000 Euro (Beginn der Behandlung bis zum 21. Lebensjahr)
    für Erwachsene bis 2.000 Euro (nur nach Unfällen)

    Michael Mattern – Sie erreichen mich per WhatsApp oder E-Mail. 

    Darum raten wir Ihnen zur Zahnreinigungs- Flatrate inkl. Zahnzusatz-Versicherung

    Ein makelloses Gebiss strahlt Attraktivität, Gesundheit und Selbstbewusstsein aus – man fühlt sich wohler. Doch nicht immer kann man sich auf gute Gene und eine ausgiebige Pflege der Zähne verlassen. Jeder muss letztendlich damit rechnen, einmal Zahnersatz zu benötigen. Gesetzliche Leistungen bieten einen Grundschutz. Kosten für hochwertigen Zahnersatz, wie zum Beispiel Kronen, Brücken, Implantate oder Inlays sind aber, oftmals sogar im 5 stelligen Euro Bereich, vom Patienten in Eigenleistung zu tragen.

    Gegen Abhängigkeit von den eigenen finanziellen Möglichkeiten können Sie vorsorgen. Wir raten Ihnen zur Zahnreinigungs-Flatrate inkl. Zahnzusatzschutz – Ihr Plus: Unbegrenzte Übernahme aller Ihrer Zahnreinigungen und Sofort Zuschuss zum Bleaching 200 Euro.

    Vergleich
    Zahnreinigungs-Flatrate und Zahnreinigungs-Zuschuss

    Zahnreinigungs-Flatrate

    Zahnreinigungszuschuss

    Leistungen:
    Tarife: Mehrzahn 80, 90 oder 100 + MehrZahnVorsorgeBonus

    Leistungen:
    Tarif: MehrZahnVorsorge “D“

    Zahnreinigung:
    100% ohne Anzahl oder Summenbegrenzung

    Zahnreinigung:
    150 Euro pro Jahr

    Zahnersatz:
    80-100%

    Zahnersatz:
    keine Leistungen

    Bleaching:
    200 € (sofort möglich)

    Bleaching:
    keine Leistungen

    Kunststofffüllungen:
    100% – ohne Höchstgrenze

    Kunststofffüllungen:
    100% (begrenzt auf 150 im 1. Kalenderjahr, bzw. 300 Euro im 1. und 2. Kalenderjahr)

    Wurzelbehandlung:
    100% – ohne Höchstgrenze

    Wurzelbehandlung:
    100% (begrenzt auf 150 im 1. Kalenderjahr, bzw. 300 Euro im 1. und 2. Kalenderjahr)

    Parodontose-Behandlung:
    100% – ohne Höchstgrenze

    Parodontose-Behandlung:
    100% (begrenzt auf 150 im 1. Kalenderjahr, bzw. 300 Euro im 1. und 2. Kalenderjahr)

    Wartezeit:
    keine (sofortige Leistung)

    Wartezeit:
    keine (sofortige Leistung)

    Gesundheitsfragen:
    Ja, (nach fehlenden Zähnen und angeratene oder empfohlenen Behandlungen). Bei mehr als 3 Zähnen oder einer laufenden Behandlung (Außer Zahnreinigungen) kein Abschluss möglich.

    Gesundheitsfragen:
    Keine Gesundheitsfragen.
    Abschluss für jeden möglich.

    Laufzeit & Kündigung:
    12 Monate, danach täglich kündbar

    Laufzeit & Kündigung:
    12 Monate, danach täglich kündbar

    Monatsbeitrag
    16,35 € zwischen 21 und 30 Jahren
    22,35 € zwischen 31 und 40 Jahren
    27,65 € zwischen 41 und 50 Jahren
    35,65 € zwischen 51 und 60 Jahren
    40,95 € zwischen 61 und 99 Jahren

    Monatsbeitrag
    10,90 € monatlich (von 21 bis 99 Jahre)

    FAQ Zahnreinigungs-Flatrate inklusive Zahnersatzversicherung

    Wie viel und wie oft leistet die Zahnreinigungs-Flatrate im Jahr?

    Der Tarif übernimmt 100% der Kosten für Prophylaxe & professionelle Zahnreinigung.
    Die Leistung ist unbegrenzt. Sie erhalten so viele professionelle Zahnreinigungen erstattet, wie Sie möchten. Auch die Rechnungshöhe ist unbegrenzt versichert.

    Was kostet die Zahnreinigungs-Flatrate inkl. Zahnersatzversicherung?

    Die Zahnreinigungs-Flatrate erhalten Sie ab 16,35 Euro im Monat (altersabhängig)

    Monatsbeitrag
    16,35 € zwischen 21 und 30 Jahren
    22,35 € zwischen 31 und 40 Jahren
    27,65 € zwischen 41 und 50 Jahren
    35,65 € zwischen 51 und 60 Jahren
    40,95 € zwischen 61 und 99 Jahren

    Wird die professionelle Zahnreinigung auch übernommen?

    Ja, die Kosten für Prophylaxe & professionelle Zahnreinigung sind in unbegrenzter Höhe und unbegrenzter Anzahl ab dem Tag des Vertragsbeginns versichert!

    Kann ich auch jährlich bezahlen?

    Ja, Sie erhalten dann 4 % Nachlass.

    Wie ist die Laufzeit und wann kann ich kündigen?

    Der Vertrag läuft mindestens 12 Monate und verlängert sich danach von Tag zu Tag automatisch. Nach 12 Monaten können Sie den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum nächsten Tag kündigen. Beispiel: Ihr Vertrag beginnt am 01.12.2022. Der Vertrag läuft bis mindestens 30.11.2023. Ab dem 01.12.2023 können Sie den Vertrag täglich kündigen. Wenn Sie am 01.12.2023 kündigen, können Sie zum 02.12.2023 den Vertrag beenden. Ansonsten verlängert sich Ihre Flatrate von Tag zu Tag automatisch, sofern Sie nicht kündigen.

    Kann ich die Zahnreinigungs-Flatrate auch bei laufenden oder geplanten Behandlungen noch abschließen?

    Wenn Ihnen von Ihrem Zahnarzt nur vorbeugende Maßnahmen empfohlen oder angeraten worden sind, wie die professionelle Zahnreinigung, dann übernimmt die Versicherung die Kosten dafür sofort nach Vertragsabschluss.

    Alle weiteren Behandlungen wie z.B. Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Zahnersatz, sind nur dann versichert, wenn die Behandlung vor Abschluss weder laufend, angeraten oder beabsichtigt ist

    Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, dann empfehlen wir unseren Zahnreinigungszuschuss Tarif. Ohne Gesundheitsfragen erhalten Sie bis 150 Euro Zuschuss pro Jahr für Ihre Zahnreinigung

    Wann gilt eine Behandlung als „laufend“?

    Eine laufende Behandlung liegt dann vor, wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen, weil z.B. noch keine endgültige Versorgung eingebracht wurde.

    Wann gilt eine Behandlung als „angeraten“?

    Eine Behandlung gilt als angeraten, wenn der Zahnarzt im Patientengespräch mitteilt, dass ein Zahnersatz erforderlich und sinnvoll ist (auch auf lange Sicht).

    Wann gilt eine Behandlung als „beabsichtigt“?

    Eine Behandlung gilt als beabsichtigt, wenn der Zahnarzt konkret mit dem Patienten über den Umfang und die Art der Versorgung spricht, bzw. schon einen Heil –  und Kostenplan erstellt hat.

    Besteht eine Wartezeit?

    Nein, es besteht keine Wartezeit. Sie haben ab dem Versicherungsbeginn sofortigen Schutz und können alle Leistungen sofort in Anspruch nehmen.

    (Ausgenommen sind laufende, angeratene, geplante oder dokumentierte Behandlungen).

    Wann ist der Vertragsbeginn?

    Den Vertragsbeginn können Sie frei wählen. Um die Zahnreinigung vom heutigen Tag bereits erstattet zu bekommen, wählen Sie bitte den heutigen Tag als Vertragsbeginn. Wenn Sie das im Onlineantrag nicht ändern, dann ist der Beginn immer der nächste 1. des kommenden Monats.

    Leistet die Versicherung auch für kosmetische Zahnaufhellung (Bleaching) ?

    Ja, Sie erhalten einen Bleaching Zuschuss, alle 2 Jahre, über 200 €. Der Zuschuss ist sofort nach Vertragsabschluss nutzbar, es besteht keine Wartezeit!

    Leistet die Versicherung auch für Zahnersatz (z.B. Implantate oder Kronen)?

    Die folgenden Leistungen sind enthalten und werden bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet:

    • 80, 90 oder 100% der Kosten für Zahnersatz (je nach gewähltem Tarif Mehrzahn80 steht für 80 %, Mehrzahn90 für 90 Prozent und Mehrzahn100 für 100 Prozent Leistung), inklusive der Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines anderen Kostenträgers.

    Unter den Versicherungsschutz für Zahnersatz fallen z.B. Inlays u. Onlays (Einlagefüllungen), Veneers, Kronen, Brücken, Implantate, Teil- und Vollprothesen und Stiftzähne. Die Kosten für Keramik- und Kunststoffverblendungen sind für alle Zähne versichert. Eingeschlossen sind auch Vor- und Nachbehandlungen, z.B. funktionsanalytische Leistungen (dient zur Feststellung einer eventuellen Kiefergelenkfehlstellung) und funktionstherapeutische Leistungen (Auffbisschienen).

    Augmentative Leistungen (Knochenaufbau) sind ebenfalls mitversichert.

    Die Leistungen für Zahnersatz sind in den ersten 4 Kalenderjahren begrenzt:

    • Im ersten Kalenderjahr maximal: 1500 €
    • In den ersten zwei Kalenderjahren zusammen maximal: 3000 €             
    • In den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal: 4500 €
    • In den ersten viel Kalenderjahren zusammen maximal: 6000 €
    • Ab dem 5. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt!

    Bei einem nachweislich, nach Versicherungsbeginn, auftretenden Unfall entfallen die Höchstbeiträge!

    Mit versichert sind zudem noch Wurzelkanalbehandlungen, Kunststofffüllungen, Parodontose Behandlungen, Aufbissschienen, Teil-und Vollnarkosen, Akupunktur, Hypnose, Lachgassedierungen, Analgosedierungen (alles zu 100 % und in unbegrenzter Höhe) Ausgenommen sind angeratene oder geplante Behandlungen!

    Tipp zur Zahnstaffel: Bei nachweislicher Zahnzusatzvorversicherung bei einem anderen Versicherer, der noch besteht und gekündigt wird oder in den letzten max. 6 Monaten bestand, verkürzen wir diese Staffel auf 2 Kalenderjahre. Somit haben Sie bereits im 3. Kalenderjahr unbegrenzten Leistungsanspruch! (Bitte einfach beim Abschluss das Kreuz für bestehende Vorversicherung machen und den alten Versicherungsschein zur Vorlage bei uns im Leistungsfall aufbewahren)

    Leistet die Versicherung auch für Kieferorthopädie ( Zahnspangen)?

    Ja, Personen bis 20 Jahren haben einen einmaligen Anspruch von 2000 €. Hier besteht eine Wartezeit von 2 Jahren.

    Im ersten Kalenderjahr besteht ein Anspruch auf 150 €, in den ersten beiden Jahren zusammen 300 €.

    Gilt auch für Leistungen wie Keramik- und Kunststoff Brackets, unsichtbare Zahnspangen und festsitzende Retainer.

    Bei Erwachsenen ab dem 21. Lebensjahr ist die Leistung nur abgedeckt, sofern die kieferorthopädische Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich ist.

    Welche Leistungen sind genau in der Zahnreinigungs-Flatrate enthalten?

    Die folgenden Leistungen sind enthalten und werden bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet:

    1. Professionelle Zahnreinigung/Prothesenreinigung 100 % der Kosten für das Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte professionelle Zahnreinigung) oder Prothesenreinigung.

    Ohne Anzahl, oder Summenbegrenzungen! 

    1. Zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen 100 % der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen. Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel: – Fluoridierung zur Zahnschmelz-Härtung – Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen – Fissuren-Versiegelung
    2. Hochwertige Kunststofffüllungen 100 % der Kosten für hochwertige Kunststoff-Füllungen. Dazu gehören zum Beispiel Kunststoff-Füllungen, Kompositfüllungen sowie Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, jedoch keine In- und Onlays (Einlagefüllungen).
    3. Wurzel- und Parodontosebehandlungen 100 % der Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen.
    4. Aufbiss-Schienen 100 % der Kosten für Aufbiss-Schienen (auch Knirscherschienen), nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.
    5. Schmerzlindernde Maßnahmen (Angstpatienten) 100 % der Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen beim Zahnarzt. Unter den Versicherungsschutz für schmerzlindernde Maßnahmen fallen zum Beispiel: – Vollnarkose – Akupunktur – Hypnose – Analgo-Sedierung – Lachgas-Sedierung
    6. Zahnaufhellung (zum Beispiel Bleaching) 100 % der Kosten für zahnaufhellende Maßnahmen bis zu 200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. Dazu gehört zum Beispiel die Aufhellung der Zähne mit Bleaching. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden.
    7. Zahn- und Kieferregulierung (Kieferorthopädie) 100 % der Kosten. Während der Vertragslaufzeit erstatten wir insgesamt bis zu 2.000 EUR. Der Grad der Zahnfehlstellung spielt dabei keine Rolle. Darunter fallen beispielsweise auch die Kosten für Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen und festsitzende Retainer. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Behandlung noch keine 21 Jahre alt sind. Die Altersgrenze entfällt für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. Wir empfehlen Ihnen, uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Wir klären dann gerne für Sie, mit welchen Leistungen Sie rechnen können. Die Leistungen für Kieferorthopädie nach Ziffer 8 sind in den ersten zwei Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: – im ersten Kalenderjahr maximal g 150 EUR – in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal g 300 EUR Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.

     

    Innovationsgarantie: Sämtliche zahnmedizinische Prophylaxe- und Zahnbehandlungs-Maßnahmen sind versichert. Auch solche, die es heute noch nicht gibt. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuen Gegebenheiten an. Sie müssen nichts dafür tun.

     

    Die folgenden Leistungen sind zusätzlich enthalten und werden bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet:

    • 80, 90 oder 100% der Kosten für Zahnersatz (je nach gewähltem Tarif Mehrzahn80 steht für 80 %, Mehrzahn90 für 90 Prozent und Mehrzahn100 für 100 Prozent Leistung), inklusive der Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines anderen Kostenträgers.

     

    Unter den Versicherungsschutz für Zahnersatz fallen z.B.:

    • Inlays u. Onlays (Einlagefüllungen)
    • Veneers
    • Kronen und Brücken
    • Implantate
    • Teil- und Vollprothesen und Stiftzähne.

    Die Kosten für Keramik- und Kunststoffverblendungen sind für alle Zähne versichert.

    -Eingeschlossen sind auch Vor- und Nachbehandlungen, z.B. funktionsanalytische Leistungen (dient zur Feststellung einer eventuellen Kiefergelenkfehlstellung) und funktionstherapeutische Leistungen (Auffbisschienen).

    Augmentative Leistungen (Knochenaufbau) sind ebenfalls mitversichert.

     

    Die Leistungen für Zahnersatz sind in den ersten 4 Kalenderjahren begrenzt:

    • Im ersten Kalenderjahr maximal: 1500 €
    • In den ersten zwei Kalenderjahren zusammen maximal: 3000 €             
    • In den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal: 4500 €
    • In den ersten viel Kalenderjahren zusammen maximal: 6000 €
    • Ab dem 5. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt!

     

    Bei einem nachweislich, nach Versicherungsbeginn, auftretenden Unfall entfallen die Höchstbeiträge!

     

    Tipp zur Zahnstaffel: Bei nachweislicher Zahnzusatzvorversicherung bei einem anderen Versicherer, der noch besteht und gekündigt wird oder in den letzten max. 6 Monaten bestand, verkürzen wir diese Staffel auf 2 Kalenderjahre. Somit haben Sie bereits im 3. Kalenderjahr unbegrenzten Leistungsanspruch! (Bitte einfach beim Abschluss das Kreuz für bestehende Vorversicherung machen und den alten Versicherungsschein zur Vorlage bei uns im Leistungsfall aufbewahren)

    Muss ich einen Heil – und Kostenplan einreichen?

    Nein, aber wir empfehlen Ihnen, uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan einzureichen.

    Ich habe schon eine andere Zahnzusatzversicherung. Kann ich wechseln?

    Ja, wechseln lohnt sich sogar.

    Wenn Sie in den letzten 6 Monaten vor Abschluss eines Vertrages eine Zahnersatzversicherung bei einem anderen Versicherer hatten, gilt folgende Regelung:

    Die Gesamtleistung beträgt:

    • Im ersten Kalenderjahr: 1500 €
    • In den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal: 3000 €
    • Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung schon unbegrenzt! 

    Beispielrechnung: Sie schließen im September 2023 bei der Barmenia die Versicherung ab, so haben Sie ab Januar 2024 einen Anspruch auf 3000 € (sofern Sie 2023 noch keine Leistung in Anspruch genommen haben) und ab Januar 2025 schon einen unbegrenzten Anspruch!!

    Art, Dauer und Umfang der bisherigen Zahnzusatzversicherung spielen dabei keine Rolle! Bitte bewahren Sie die alten Vertragsunterlagen unbedingt auf.

    Wird der Beitrag mit zunehmendem Alter teurer?

    Ja, es gibt eine planmäßige Erhöhung der Beiträge zu festen Terminen.

    Die Barmenia berechnet den Beitrag nach Altersgruppen. Beim Erreichen einer neuen Altersgruppe haben Sie den jeweiligen Beitrag der nächst höheren Altersgruppe zu zahlen.

    Gibt es ein Höchst- oder Mindestalter?

    Nein, es gibt kein Höchst – oder Mindestalter.

    Gibt es eine Möglichkeit zur Voransicht der detaillierten Vertragsbedingungen?

    Ja, selbstverständlich. Hier finden Sie die offiziellen Tarifbedingungen, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Download.

    Bei der Antragstellung oder einem Online-Abschluss bekommen Sie die Bedingungen selbstverständlich nochmals zur Verfügung gestellt.

    Anleitung zum Einreichen der Rechnungen

    Die Einreichung der Rechnungen empfehlen wir Ihnen über die Barmenia- App, da die Zahlung an Sie damit erfahrungsgemäß schnell abgewickelt werden kann. Fotografieren oder scannen Sie einfach Ihre Rechnung ab und laden Sie die Rechnung dann ganz bequem in der Barmenia-App als Foto oder Datei hoch.
    Laden Sie sich dazu die Barmenia App einfach im IOS / Android Store herunter. Registrieren Sie sich mit Ihrer Versicherungsnummer, die Sie von der Barmenia direkt nach Abschluss per Mail erhalten.

    Bei der Einrichtung der App sind wir Ihnen gerne behilflich.
    Gerne können Sie die Rechnungen auch per Mail an leistungsabrechnung@barmenia.de senden. Die Erstattung erfolgt dann auf das Konto, von dem Ihre Beiträge abgebucht werden. Sollten Sie per PayPal Ihre Beiträge bezahlen, so teilen Sie für die Leistungsabrechnung bitte der Barmenia Ihre Bankdaten per Mail an bank@barmenia.de mit. Eine Leistungsabrechnung erfolgt immer nur auf Ihr Bankkonto und nicht per PayPal.

    Zahlt die Versicherung direkt an den Zahnarzt?

    Nein. Die Rechnung bezahlen Sie bitte selbst an Ihren Zahnarzt. Sie können die Rechnung aber auch schon einreichen, wenn Sie die Rechnung beim Zahnarzt noch nicht beglichen haben.

    Kann ich die Zahnreinigungs-Flatrate auch abschließen, wenn ich privat krankenversichert bin?

    Nein, wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie keine Ergänzungsversicherung abschließen.

    Sie können den Tarif nur abschließen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge besteht.

    Wie ist es mit fehlenden Zähnen?

    Ihnen dürfen maximal 3 Zähne fehlen. (Weisheitszähne und fehlende Zähne aufgrund Lückenschluss zählen nicht dazu).

    Bei 2 und 3 fehlenden Zähnen kommt es zu einer Leistungsbegrenzung wie folgt:

    Bei 2 fehlenden Zähnen erhalten Sie:

    • Im ersten Kalenderjahr maximal 250 €
    • In den ersten beiden Kalenderjahren maximal 500 €
    • In den ersten drei Kalenderjahren maximal 750 €
    • In den ersten vier Kalenderjahren maximal 6000 €

    Bei 3 fehlenden Zähnen erhalten Sie:

    • Im ersten Kalenderjahr maximal 125 €
    • In den ersten beiden Kalenderjahren maximal 250 €
    • In den ersten drei Kalenderjahren maximal 375 €
    • In den ersten vier Kalenderjahren maximal 6000 €

    Ab dem 5. Versicherungsjahr gibt es keine Erstattungsbegrenzungen mehr!

    Leistet die Barmenia, auch wenn ich mich vorübergehend im Ausland aufhalte?

    Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Europas, solange Sie Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse sind oder Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (Polizisten, Soldaten).

    Bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland, besteht nur während des 1. Monats Versicherungsschutz.

    Wo ist der Haken bei der Zahnreinigungs-Flatrate?

    Es gibt 2 Haken, damit Sie diesen Tarif nutzen können:

    1. Zahlung auf Rechnung ist leider nicht möglich, ein Bankeinzug ist daher zwingend notwendig.
    2. Sie benötigen eine E-Mail-Adresse, da wir die Vertragsunterlagen aus Kostengründen nur per E-Mail versenden.

    Jetzt! Die Zahnreinigungs-Flatrate sichern beim Stiftung Warentest Sieger!